Reisen bei eingeschränkter Mobilität

Reisen bei eingeschränkter Mobilität

Wer aufgrund chronischer Erkrankungen, akuter Behinderungen oder einfach aus Altersgründen in seiner Mobilität eingeschränkt ist, glaubt oft, nur sehr eingeschränkt selbstständig reisen zu können. Doch das Schlagwort unserer Zeit lautet „Barrierefreiheit“, die in vielen Ländern inzwischen auch gesetzlich verankert ist. Doch um einen unbeschwerten Urlaub genießen zu können, bedarf es trotzdem einer guten Vorbereitung.

An- und Abreise

Erfreulicher Weise haben es Reisende, die Barrierefreiheit benötigen, heute erheblich leichter, als noch vor einigen Jahren. Egal ob mit Bus, Bahn oder Flugzeug, die Transportgesellschaften haben sich darauf eingestellt, solche Reisende zu unterstützen. Unabhängig davon, ob Menschen mit eingeschränkter Mobilität allein oder in Begleitung reisen, es ist auf jeden Fall notwendig, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Transportgesellschaften sind verpflichtet, umfassende Auskünfte zu geben, welche Transportmittel wann und wo barrierefrei zugänglich sind, welche Hilfsmittel (z.B. Aufzüge, Rampen etc.) gegebenenfalls zur Verfügung stehen und ob im Falle eines Alleinreisenden Personal zur Unterstützung angefordert werden kann.

Reisen bei eingeschränkter Mobilität

Ist die Mobilität nachweislich eingeschränkt, so ist es Transportgesellschaften nicht gestattet, Reservierungskosten gelten zu machen. Wer Barrierefreiheit oder Unterstützung bei einer Reise benötigt, sollte deshalb nicht zögern, die notwendigen Vorkehrungen schriftlich zu vereinbaren. Oftmals ist es auch möglich, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.

Hier bietet es sich an, eine ausgebildete Pflegekraft als Begleitung auszuwählen. Solche Personen können übrigens auch über das Internet vermittelt werden, wie bei dieser Agentur für Betreuungskräfte und Haushaltshilfen.

Das Urlaubsziel

Ganz gleich, ob nun eine Städtereise, ein Kurzurlaub oder erholsame Ferien geplant sind; weltweit verfügen viele Hotels und andere Unterkünfte über barrierefreie Zugänge. Dazu gibt es viele Angebote, die sich auf temporäre Hilfsmittelvermietung oder auch Pflege und Hilfe am Urlaubsort beziehen. Reisebüros oder Internetseiten informieren auch über Anbieter, die sich auf Reisende mit eingeschränkter Mobilität spezialisiert haben und sowohl Pauschalurlaube, als auch nur den Aufenthalt an geeigneten Örtlichkeiten organisieren.

Doch auch hier gilt es, Vorbereitungen treffen, bzw. Erkundigungen einziehen. Stets in Betracht ziehen sollte man, dass die verheißungsvollen Aussagen vieler Ferienunterkünfte nicht immer das versprechen, was man im ersten Impuls gern darunter verstehen möchte. So bedeutet der Ausdruck „medizinische Versorgung“ nicht mehr, als dass als Ersthelfer geschultes Personal vor Ort ist. Brauchen Sie medizinische Betreuung, ist es auf jeden Fall ratsam, sich voher zu informieren, wo und wie ärztliche Versorgung im Urlaubsort zu erreichen ist. Die lapidare Aussage „barrierefreies Hotel“ sagt noch nichts darüber aus, ob auch die Außenanlagen zum Beispiel mit einer Gehilfe oder einem Rollstuhl problemlos genutzt werden können.

Wichtig zu wissen: Menschen, die aufgrund ihrer Immobilität Pflegeleistungen erhalten, verlieren diesen Anspruch während eines Urlaubs nicht. Die zuständige Pflegekasse kann Auskunft über die Modalitäten und evtl. zusätzlich notwendige Pflegesachleistungen informieren.

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